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BMW i5 M60 xDrive: WLTP Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 19,5-19,4; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 473-540 km (WLTP); Spitzenleistung: 442 kW (601 PS). BMW i4 M60 xDrive Gran Coupé: WLTP Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 20,9; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 433-551 km (WLTP); Spitzenleistung: 442 kW (601 PS). BMW iX3: WLTP Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite in km: 461-471; Spitzenleistung: 210 kW (286 PS).

BMW M Performance Parts. Erhältlich für das neue BMW M4 Coupé und viele weitere Modelle.

BMW M4 Coupé: Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 10,1–10l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 230–228g/km; CO2-Klasse: G

Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland. Angebot gültig bis zum 30.09.2025 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 31.10.2025.
Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i. H. von 1.000 EUR - 2.500 EUR <sup>2</sup>; Teile und Zubehör i. H. von 750 EUR; BMW Service lnclusive i. H. von 750 EUR; Anrechenbar auf die Finanzierung i. H. von 750 EUR.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid‑Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen.